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Bundesverband Neurofibromatose e.V.
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Seminargrundsätze Bundesverband Neurofibromatose e.V.

Teilnahme:

  • Die Teilnehmer sollten rechtzeitig anreisen und auch bis zum Ende des Seminars bleiben, da die Qualität eines Seminars durch solche Störungen immer leidet und es dem Referenten dadurch auch nicht möglich ist, ein für alle gutes Seminar anzubieten.
  • Grundsätzlich sind unsere Seminare offen für alle – Mitglieder sowie Nichtmitglieder.

Teilnehmergebühren:

  • Teilnahmegebühren sind grundsätzlich in der festgelegten Höhe zu entrichten, da wir ein gemeinnütziger Verein sind und keine Einzelpersonen bevorzugen dürfen.
  • Bei vorzeitiger Abreise/kurzfristiger Stornierung von Teilnehmern werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt bzw. die Teilnehmergebühren nicht zurück erstattet.

Erstattung Reisekosten:

  • Grundsätzlich erstatten wir die Reisekosten gemäß den entsprechenden Förderrichtlinien. Sofern keine anderen Förderbestimmungen gelten, greift das Bundesreisekostengesetz.
  • Taxi-Fahrten sind grundsätzlich zu vermeiden.
  • Eine BahnCard wird von uns nicht erstattet, da sie auch privat genutzt werden kann (geldwerter Vorteil). Wenn jemand schon eine private BahnCard hat, dann kann er sie zur Reduzierung des Fahrpreises einsetzen.

Organisation der Reise und Verlängerung des Aufenthalts:

  • Vorzeitige Anreise oder Verlängerung des Aufenthalts müssen durch jeden selbst organisiert werden.
  • Organisation der Reise übernimmt jeder selbst

Haustiere:

  • Keine Haustiere erlaubt!

Besucher:

  • Grundsätzlich sind uns Besucher zum gemütlichen Beisammensein am Abend willkommen.

Stand 1_2018

Hygienekonzept COVID-19 für Seminare und Tagungen

Allgemeine Festlegungen

Die Gesundheit der Teilnehmenden an unseren Seminaren und Tagungen steht für uns an erster Stelle.

Das Hygienekonzept soll dazu beitragen das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so weit wie möglich zu reduzieren. Dies funktioniert nur, wenn sich alle Beteiligten eigenverantwortlich und konsequent an die
Vorgaben halten.

Der Bundesverband beachtet beim Hygienekonzept strengstens die gesetzlichen Regelungen und/oder die landesspezifischen Regelungen.

Der Bundesverband achtet während der Dauer der Seminare und Tagungen auf die konsequente Einhaltung der AHA-Regel durch die Teilnehmer.

  • A = Abstand halten, keine körperliche Berührung
  • H = Hände waschen
  • A = Alltagsmaske tragen

Der Bundesverband veranstaltet nur Seminare und Tagungen mit maximal 20 Personen, um die Kontakte zu beschränken und somit den Schutz zu erhöhen.

Grundsätzlich werden die Personen nur in Einzelzimmern untergebracht. Ausnahmen sind Personen, die in häuslichen Gemeinschaften leben oder mehrmals wöchentlich persönlich in Kontakt sind (wie z.B. Begleitpersonen). Diese können in Doppel- oder Mehrbettzimmern untergebracht werden.

Falls eine Person wegen Krankheitssymptomen nicht teilnehmen kann oder absagt, weil ihr das Risiko trotz Hygienekonzept zu groß ist, erstattet der Bundesverband bereits gezahlte Teilnehmergebühren.

An den Seminaren und Tagungen dürfen nur Personen teilnehmen, die frei von Krankheitssymptomen im Sinne der Symptom-Selbstcheckliste sind.

Der Bundesverband empfiehlt allen Teilnehmenden der Seminare die Installation der Corona-App, um im Bedarfsfall die Infektionsketten unterbrechen zu können.

Regelungen vor und während der Anreise

An den Seminaren und Tagungen dürfen nur Personen teilnehmen, die frei von Krankheitssymptomen im Sinne der Symptom-Selbstcheckliste sind.

  • Alle Teilnehmenden müssen die Symptom-Selbstcheckliste vor der Anreise ausfüllen, unterschreiben und vor Ort an die Seminarleitung übergeben.
  • Die Einverständniserklärung zur Teilnahme an einem Seminar oder einer Tagung des Bundesverbands Neurofibromatose ist durch die Teilnehmenden zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben.
  • Bei der Anreise zu den Seminaren und Tagungen ist das Abstandsgebot zu beachten und Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, sind zu vermeiden. Falls eine gemeinsame Anreise
    alternativlos ist, wird um das Tragen eines Mundschutzes und regelmäßiges Lüften im Auto gebeten.
  • Sollte eine teilnehmende Person aus gesundheitlichen oder anderweitigen triftigen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können bzw. dürfen, ist dies im Vorfeld mit der Seminarleitung zu kommunizieren und zu klären.

Regelungen während des Seminars

  • Alle Personen halten sich eigenverantwortlich konsequent an die AHA-Regel:
    • A = Abstand halten, keine körperliche Berührungen
    • H = Hände waschen bzw. desinfizieren
    • A = Alltagsmaske tragen
  • Der Abstand zwischen zwei Personen sollte mindestens 1,5 m, am besten 2 m betragen.
  • Die Abstandsregel gilt ebenfalls für das Betreten und Verlassen der Räume, die Treppenhäuser, die Flure, die Aufzüge, die Toiletten etc.
  • Die Abstandsregel ist auch in den Pausen und beim gemütlichen Zusammensein einzuhalten.
  • In geschlossenen Räumen wird durch eine entsprechende Bestuhlung der Abstand sichergestellt. Diese darf nicht verändert werden.
  • Im Seminar- und im Speiseraum hat jede Person einen festen Sitzplatz.
  • Die Gruppenmitglieder geben sich nicht die Hand, nehmen sich nicht in den Arm und verzichten auch darüber hinaus auf jede Form des körperlichen Kontakt, sofern dieser nicht unbedingt erforderlich ist.
  • Alle Personen tragen auf den Verkehrsflächen des Veranstaltungsortes (Seminarraum, Flur, Foyer, Küche, Toilette, Speisesaal) einen Mund-NasenSchutz (Maske/Face Shield). Im Seminarraum oder Speisesaal beim Sitzen am Tisch unter Beachtung des Abstandsgebot kann darauf verzichtet werden.
  • Beim Bewegen im Seminarraum oder Speisesaal ist der Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
  • Eine gemeinsame Nutzung von Arbeitsmaterialien ist zu vermeiden. Jeder bekommt seine eigenen Arbeitsmaterialien.
  • Eine gemeinsame Nutzung von Gläsern und Tassen ist zu vermeiden. Jeder stellt seine Gläser/Tassen auf seinem Tisch ab.
  • Die Pausen sollten so weit wie möglich im Freien durchgeführt werden.
  • Auf ein regelmäßiges Lüften der geschlossenen Räume ist zu achten.

Prozessablauf Sicherstellung Hygiene-Konzept – Vorgaben für Seminarmanagement

Im Hinblick auf die Corona Pandemie hat das die Seminarmanagement eine besondere Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden eines Seminars. Diese Verantwortung beinhaltet folgende Pflichten, die entweder durch das Seminarmanagement oder durch eine beauftragte Person wahrgenommen werden müssen:

  1. Klärung, Abstimmung und Dokumentation der definierten Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes.
  2. Vorab-Information aller Teilnehmenden und Referent*innen über das Hygienekonzept des Seminars mit folgenden Informationen:
    • PDF „Infektionsschutz - Hygiene schützt“
    • Allgemeine Festlegungen
    • Regelungen vor und während der Anreise
    • Regelungen während des Seminars
    • Einverständniserklärung
    • Symptom-Selbstcheckliste
  3. Unterweisung der Seminarleitung oder der benannten verantwortlichen Person in das Hygiene-Konzept.
  4. Übergabe der Unterweisungsunterlage für das Seminar an die Seminarleitung oder der benannten verantwortlichen Person.
  5. Ersatzmasken/Face Shields, Desinfektionsmittel, Kosmetiktücher und Aushänge sind der Seminarleitung oder dem benannten Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen.

Falls es sich um Veranstaltungen handelt, die nicht vom Seminarmangement des Bundesverbands organisiert werden, sind die jeweiligen Organisator*innen für diese Aufgaben verantwortlich.

Prozessablauf Sicherstellung Hygiene-Konzept – Vorgaben für Seminarleitungen

Im Hinblick auf die Corona Pandemie haben die Seminarleitungen eine besondere Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden eines Seminars. Diese Verantwortung beinhaltet folgende Pflichten, die entweder durch die Seminarleitung selbst oder durch eine beauftragte Person wahrgenommen werden müssen:

  1. Letzte Durchsprache des Hygienekonzeptes zur Klärung kurzfristiger Änderungen mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes vor Ort direkt vor Seminarbeginn.
  2. Vor Ort sicherstellen, dass die Sitzordnung in Seminar- und Speiseraum sich bestmöglich decken, sodass immer die gleichen Personen nebeneinander sitzen.
  3. Ersatzmasken/Face Shields und Desinfektionsmittel bereithalten.
  4. Mehrfacher, dauerhafter und gut sichtbarer Aushang von „Regelungen während des Seminars“, „Infektionsschutz – Hygiene schützt“ und „BV-NF Grundsätze der Hygiene“ im Seminar-/Tagungsraum vor Seminarbeginn.
  5. Prüfung vor dem Seminar und wiederholt während des Seminares, ob die Abstände im Seminar-/Tagungsraum ausreichend sind und auch über die Dauer des Seminars eingehalten werden können.
  6. Unterweisung der Teilnehmenden und Referent*innen in das Hygienekonzept und Dokumentation der Unterweisung vor Beginn des Seminars oder der Tagung.
    Inhalt der Unterweisung:

    • Allgemeine Festlegungen
    • Hinweis auf die Aushänge
    • Konsequentes Einhalten der AHA-Regel
    • Hygienevorgaben des Veranstaltungsorts
    • Hinweis auf Ersatzmasken
    • Hinweis auf Laufrichtungen, Raumorganisation
    • Hinweis auf Markierung persönlicher Gegenstände und derer Aufbewahrung
  7. Klärung von Fragen von Seiten der Teilnehmenden zu den o.g. Inhalten
  8. Sicherstellung regelmässigen Lüftens des Seminarraums nach spätestens 45 Minuten.
  9. Im Ein- bzw. Ausgangsbereichs des Seminarraums sollte nach Möglichkeit eine Station mit Desinfektionsmittel und Kosmetiktüchern zum Desinfizieren der Hände und Gegenständen aufgebaut werden.

Einverständniserklärung Teilnehmer*in zur Teilnahme an einem Seminar oder einer Tagung des
undesverbands Neurofibromatose

Geburtsdatum
Telefonnummer
Email

Ich bin über das Hygienekonzept des Bundesverbands Neurofibromatose zu Veranstaltungen und Tagungen während der Corona-Pandemie informiert worden. Mir wurden die Verhaltens- und Hygieneregeln erklärt und ich bin bereit, diese einzuhalten und die entsprechenden Vorgaben des Bundesverbands zu befolgen. Mir ist bekannt, dass auch bei der Durchführung der Seminare und Tagungen für mich ein Restrisiko besteht, mich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren.

Ich erkläre, dass ich bei Krankheitssymptomen und nach Kontakt mit infizierten Personen ─ insofern ich davon Kenntnis erlange ─ nicht an der Veranstaltung teilnehmen werde. Sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Teilnahme an dem Seminar oder der Tagung eine Infektion oder der Kontakt zu einer infizierten Person festgestellt werden, werde ich den Bundesverband umgehend darüber informieren.

Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über rankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun.

Ich bin informiert, dass meine Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten nur so lange aufbewahrt werden, wie es gesetzlich verlangt ist und danach vernichtet werden.

Ort, Datum

Unterschrift

Symptom-Selbstcheckliste

Name:
Haben sich innerhalb der letzten 14 Tagen folgende Symptome bei Ihnen gezeigt?

Fieber ☐ ☐
Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden ☐ ☐
Husten ☐ ☐
Atemnot ☐ ☐
Geschmacks- oder Geruchsverlus ☐ ☐
Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar ☐ ☐
Starker Schnupfen, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z. B. Allergien) erklärbar ☐ ☐
Haben Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einem SARSCoV-2 positiven Menschen gehabt? ☐ ☐
Waren Sie in den letzen zwei Wochen in einem Risikogebiet? ☐ ☐

Ort, Datum

Unterschrift

Stand 09.08.2020

BUNDESVERBAND NEUROFIBROMATOSE E.V. – c/o EZB Bonn, Postfach 20 13 38, 53143 Bonn
Tel. 0800 – 2863 2863 (0800 – BVNF BVNF) – E-Mail: info@bv-nf.de – www.bv-nf.de
Hamburger Sparkasse – IBAN: DE78 200505501220125932 – BIC HASPDEHHXXX – Vereinsregister Nr. 11449 – Amtsgericht Hamburg

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